Wer darf mitmachen?


Wer darf teilnehmen?


Finden Sie hier Informationen zu den Teilnahmebedingungen.


Sind Sie unschlüssig, ob eine Teilnahme für Sie in Frage kommt oder nicht, dann wenden Sie sich jederzeit an Ihre Arztpraxis oder Apotheke. 


Wer darf mitmachen?


Alter zwischen 50-69 Jahren

Wohnhaft im Kanton Basel-Stadt oder Basel-Landschaft

Keine aktuellen Darmbeschwerden

Ein Kantonales Darmkrebs-Screening-Programm richtet sich an beschwerdefreie Personen mit einem durchschnittlichen Darmkrebsrisiko entsprechend ihrem Alter.

 

  • Personen mit Beschwerden: Beschwerden müssen oft raschmöglichst und individuell abgeklärt werden. Bei Darmspiegelungen im Rahmen der Kantonalen Programme kann es zu Wartezeiten von mehreren Monaten kommen. Darum gilt: Das Screening-Programm ist nicht für Personen mit abklärungsbedürftigen Darmbeschwerden geeignet. Sind Sie unsicher, dann besprechen Sie das Vorgehen am besten mit der Hausärztin/dem Hausarzt.


Keine Darmspiegelung innert der letzten 10 Jahre

Ein Kantonales Darmkrebs-Screening-Programm richtet sich an beschwerdefreie Personen mit einem durchschnittlichen Darmkrebsrisiko entsprechend ihrem Alter.

 

Personen mit Darmspiegelung innert der letzten 10 Jahre:


  • Nächste Darmspiegelung nach Ablauf der 10 Jahre: Alle Personen, die erst nach Ablauf der 10 Jahre eine nächste Untersuchung benötigen, melden sich hier temporär vom Programm ab. Sie werden pünktlich nach Ablauf der 10 Jahre für die nächste Darmspiegelung eingeladen. Auch ein Stuhltest kann erst 10 Jahre nach einer bereits erfolgten Darmspiegelung wieder im Kantonalen Programm stattfinden.

 

  • Nächste Darmspiegelung vor Ablauf der 10 Jahre: Alle Personen, die regelmässiger als alle 10 Jahre eine Darmspiegelung benötigen, haben potentiell ein etwas erhöhtes Erkrankungsrisiko. Für Personen mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko (z.B. aufgrund einer familiären Vorbelastung, einer Vorerkrankung) gelten andere Empfehlungen. Auch Personen, bei denen in der Vergangenheit bereits Polypen abgetragen wurden, braucht es oft frühere Kontrolluntersuchungen (z.B. bereits nach 3 Jahren). Darum gilt: Alle Personen, die häufiger als alle 10 Jahre eine Darmspiegelung benötigen, müssen diese ausserhalb des Programms organisieren und sollten sich hier vom Programm abmelden. 


“Ich habe bereits einen Termin für eine Darmspiegelung, bin aber noch nicht registriert. Darf ich teilnehmen?”

Die Registrierung muss immer vor der Untersuchung stattfinden. Die Spezialistin / der Spezialist sollte bereits bei der Terminvereinbarung wissen, dass es sich um eine Screening-Koloskopie im Rahmen des Programmes handelt.


Registrierung Darmspiegelung

“Ich habe noch keine Einladung erhalten.

Darf ich trotzdem teilnehmen?”

Wenn Sie im Kanton Basel-Stadt oder Basel-Landschaft wohnhaft und zwischen 50-69 Jahren alt sind, dürfen Sie jederzeit eine Einladung mit Ihrer persönlichen Referenznummer anfordern.


Einladung anfordern

“Meine Hausärztin hat mich bereits für eine Darmspiegelung zugewiesen. Wo kann ich mich nun registrieren?”

Auch falls Sie bereits von Ihrer Hausärztin / Ihrem Hausarzt für eine Darmspiegelung angemeldet wurden, bleibt die Online-Registrierung erforderlich. Stellen Sie ausserdem sicher, dass Ihre Untersuchung im Programm läuft und nicht etwa routinemässig ausserhalb.


Registrierung Darmspiegelung

“Ich hatte eine Darmspiegelung

vor 7 Jahren. Darf ich teilnehmen?”

Bei Personen ab 50 Jahren mit einem durchschnittlichen Darmkrebsrisiko wird zu einer Darmspiegelung alle 10 Jahre geraten. Informieren Sie uns über das Jahr Ihrer letzten Darmspiegelung (unter "Temporäre Abmeldung"). Gerne laden wir Sie pünktlich nach Ablauf der 10 Jahre wieder ein.


Temporäre Abmeldung

Brauchen Sie häufigere Darmspiegelungen (z.B. alle 1, 3 oder 5 Jahre) aufgrund einer familiären Vorbelastung, Polypenabtragung, einer chronisch entzündlichen Darmerkrankung oder anderer Risiko-Konstellationen, erfolgen diese ausserhalb des Programmes. 


Abmeldung

“Meine Mutter hatte Darmkrebs. Darf ich teilnehmen?”

Ja, grundsätzlich sind Sie teilnahmeberechtigt. Bei Personen mit nahen Verwandten (Eltern, Geschwister, Kinder) mit Darmkrebs wird zu einer Darmspiegelung und nicht zu einem Stuhltest geraten.


Anmeldung Darmspiegelung

Brauchen Sie häufigere Darmspiegelungen (z.B. alle 5 Jahre) aufgrund Ihrer familiären Vorbelastung, dann erfolgen diese ausserhalb des Programms. 


Abmeldung

“Ich habe Darmbeschwerden.

Darf ich teilnehmen?”

Das Screening richtet sich an beschwerdefreie, gesunde Personen. Leiden Sie aktuell unter Darmbeschwerden (Blut im Stuhl, ungewöhnlichen Gewichtsverlust, neu aufgetretene unerklärte Bauchschmerzen, neu aufgetretene unerklärte Veränderung der Stuhlgewohnheiten, ...), lassen Sie diese baldmöglichst bei Ihrer Hausärztin / Ihrem Hausarzt abklären. Womöglich ist eine Screening-Untersuchung im Rahmen des Programms nicht die richtige Wahl für Sie.


Temporäre Abmeldung

“Ich hatte vor weniger als 10 Jahren eine Darmspiegelung. Kann ich nun bereits wieder einen Stuhltest machen?”

Nein, nach einer erfolgten Darmspiegelung kann erst nach 10 Jahren wieder eine nächste Vorsorgeuntersuchung im Rahmen des Kantonalen Programms durchgeführt werden. Haben Sie ein durchschnittliches Darmkrebsrisiko, so ist vorher keine weitere Vorsorgeuntersuchung nötig - auch kein Stuhltest.


Nennen Sie unter nachfolgendem Link das Datum Ihrer letzten Darmspiegelung und wir laden Sie pünktlich nach Ablauf der 10 Jahre für Ihre nächste Untersuchung ein.


Temporäre Abmeldung

Ihr Magendarm-Spezialist hat Ihnen mitgeteilt, falls Sie häufigere Darmspiegelungen (z.B. nach 5 Jahren) benötigen. Brauchen Sie häufigere Darmspiegelungen, dann erfolgen diese ausserhalb des Programms, da Ihr Erkrankungsrisiko (leicht) erhöht ist.


Abmeldung
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