Häufige Fragen ​

Häufige Fragen


Haben Sie weitere Fragen, dann zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.

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Allgemeine Fragen

  • Wie kann ich mitmachen?

    Melden Sie sich über diese Website für Ihre Vorsorge-Untersuchung an. Sie werden Schritt für Schritt durch die Anmeldung geführt. Haben Sie Fragen, dann zögern Sie nicht uns per Telefon 061 319 91 70 oder Mail screening@klbb.ch zu kontaktieren. 

  • Was soll ich tun: Stuhltest oder Darmspiegelung?

    Wenden Sie sich an Ihre Apotheke oder Hausarztpraxis, falls Sie unschlüssig sind, welche Untersuchung für Sie am besten geeignet ist. Eine einmalige Beratung zur Wahl der Vorsorgemethode kann von teilnehmenden Ärztinnen / teilnehmenden Ärzten Franchise-befreit abgerechnet werden.

  • Welche Kosten entstehen für mich?

    Folgende im Rahmen des Darmkrebs-Screening-Programms anfallenden Kosten, werden von der Krankenkasse übernommen ohne, dass die Franchise in Rechnung gestellt wird:


    • Die Kosten für den Stuhltest oder die Darmspiegelung
    • Allfällige Untersuchung von Gewebsproben

    Sie bezahlen lediglich den gesetzlichen Selbstbehalt von 10%. Für eine Darmspiegelung beträgt der Selbstbehalt in der Regel CHF 70 bis 150 alle 10 Jahre, für den Stuhltest etwa CHF 4.60 alle 2 Jahre. Von der Krankenkasse übernommen, aber nicht von der Franchise befreit, sind die Kosten für die Medikamente zur Darmvorbereitung vor einer Darmspiegelung, belaufen sich auf etwa CHF 25 und allfällige Arztbesuche zur Planung und Vorbereitung der Darmspiegelung, dies wird nach Tarif abgerechnet.


    Es ist darauf zu achten, dass Sie zur Darmspiegelung zu einer / einem teilnehmenden Magendarm-Spezialistin / Magendarm-Spezialisten zugewiesen werden, da nur diese über das Programm Franchise-befreit abrechnen können.

  • Wie gut sind meine Daten geschützt?

    Die Angaben zu Ihrer Person wurden uns von den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft zur Verfügung gestellt. Ihre Daten werden entsprechend der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen und der ärztlichen Schweigepflicht vertraulich behandelt. Der jeweils kantonale Datenschutzbeauftragte hat das Datenschutzkonzept des Programms genehmigt. 

  • Wieso bekomme ich eine Einladung und meine Bekannten nicht?

    Die Einladungen zum Programm erfolgen gestaffelt über einen Zeitraum von vier bis fünf Jahren. Im Kanton Basel-Stadt oder Basel-Landschaft wohnhafte Personen im Alter zwischen 50-69 Jahren dürfen aber jederzeit eine Einladung anfordern

  • Wie lange kann ich am Programm teilnehmen?

    Ab dem 50. und bis zum 70. Geburtstag kann am Programm teilgenommen werden und Sie erhalten automatisch Wiedereinladungen. Personen über 70 Jahre besprechen mit Ihrer Ärztin / ihrem Arzt ob eine erneute Untersuchung sinnvoll ist. Diese würde dann ausserhalb des Programmes und ohne Franchise-Befreiung stattfinden.

Stuhltest

  • Wie funktioniert der Stuhltest?

    Mit dem Test erhalten Sie eine Anleitung. Zuhause auf der Toilette berühren Sie Ihren Stuhl mit dem Stäbchen, welches Sie nachher sauber im Testgefäss verschliessen und per Post ins Labor senden (frankiertes Couvert liegt bei). Wichtig ist, dass Sie das Formular mit der Einverständniserklärung unterschrieben mitsenden – sonst kann der Test im Labor nicht durchgeführt werden. Frauen dürfen den Stuhltest nicht während der Menstruationstage durchführen. 

  • Wie sicher entdeckt man mit dem Stuhltest Krebs oder Vorstufen?

    Durch den Test werden kleinste, von blossem Auge nicht sichtbare Mengen von Blut im Stuhl nachgewiesen. Ein einzelner Test entdeckt etwa ein Viertel der grösseren, gutartigen Vorstufen und etwa drei Viertel der Krebs-Erkrankungen. Die Entdeckungsrate steigt deutlich durch wiederholte Tests, daher muss der Test bei unauffälligem Befund alle zwei Jahre wiederholt werden. 

  • Wie erfahre ich das Resultat meines Stuhltests?

    Das Resultat der Laboranalyse wird Ihnen innerhalb weniger Arbeitstage zugesandt. Wenn kein Blut nachgewiesen wird, bei etwa 92 von 100 Teilnehmern, werden Sie nach 2 Jahren erneut eingeladen. Personen mit positivem Nachweis von Blut im Stuhl sollten zur weiteren Abklärung der Blutungsursache eine Darmspiegelung durchführen lassen. Dazu macht die Ärztin / der Arzt, der eine Kopie des Resultates erhält, nach Absprache mit der Teilnehmerin / dem Teilnehmer eine Überweisung zur Magendarm-Spezialistin / zum Magendarm-Spezialisten. 

  • Kann ich den Stuhltest in einer Apotheke kaufen?

    Ja, der Stuhltest kann auch in der Apotheke gekauft werden. Nicht alle Apotheken nehmen am Programm teil - fragen Sie also ausdrücklich nach einem Stuhltest im Kantonalen Screening-Programm. 

Darmspiegelung

  • Wie funktioniert die Darmspiegelung?

    Die Magendarm-Spezialistin / der Magendarm-Spezialist, welche/r die Darmspiegelung durchführt, wird Sie genau über das Vorgehen informieren. Sicher ist, dass der Darm in den Tagen vor der Untersuchung mit Abführmitteln völlig gereinigt werden muss. Während der Untersuchung führt die Spezialistin / der Spezialist über den Anus einen dünnen Schlauch in den Dickdarm ein.  Die Teilnehmerin / Der Teilnehmer wird dazu in der Regel durch kurzwirksame Medikamente zum Schlafen gebracht. 

  • Wie sicher entdeckt man mit der Darmspiegelung Krebs oder Vorstufen?

    Die Darmspiegelung erfasst mit recht hoher Sicherheit gutartige Vorstufen und Krebserkrankungen. Krebsvorstufen können in der Regel anlässlich der Untersuchung entfernt werden. Bei unauffälligem Befund, bei etwa 70 von 100 Teilnehmenden, muss die Untersuchung erst nach 10 Jahren wiederholt werden.  

  • Wie erfahre ich das Resultat meine Darmspiegelung?

    Das Ergebnis wird Ihnen direkt nach der Untersuchung von der durchführenden Magendarm-Spezialistin / dem durchführenden Magendarm-Spezialisten mitgeteilt. Falls Gewebe entnommen und eingesandt worden ist, werden Sie ebenfalls nach 1-2 Wochen das Resultat durch die Magendarm-Spezialistin / den Magendarm-Spezialisten erfahren.  

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